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Herzlich willkommen

in Untereisesheim

Freiwillige Feuerwehr Untereisesheim

Im deutschsprachigen Raum besteht ein einzigartiges Feuerwehrsystem mit einer sehr hohen Sicherheitsqualität. Angestrebt wird, dass die Gemeindefeuerwehren innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung Einsatzkräfte an der Einsatzstelle zur Verfügung haben. Dies lässt sich nur dann erreichen, wenn flächendeckend ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte bereitstehen, die zu jeder Zeit alarmiert werden können und verpflichtet sind, in den Einsatz zu gehen. In den baden- württembergischen Gemeindefeuerwehren leisten rund 107.000 Feuerwehrangehörige in den freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich Einsatzdienst (darunter 3.147 Frauen). Sie dürften damit eine der größten Gruppen der im Lande ehrenamtlich tätigen Bürger darstellen.

Von ehemals reinen Brandschützern sind die Feuerwehrangehörigen zu Soforthelfern in Not- und Unglücksfällen aller Art geworden. Die Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung wie zum Beispiel bei Unfällen im Straßenverkehr und besonders bei Einsätzen im Umwelt- und Strahlenschutz haben, wie die Einsatzzahlen belegen, den Bereich der klassischen Brandbekämpfung längst überholt. So galten in Baden-Württemberg im Jahr 2005 nur noch etwa 18 Prozent der Einsätze der Brandbekämpfung, während bereits rund 43 Prozent der Einsätze auf die technische Hilfeleistung entfielen.

Organisation und Gliederung:

Die Gemeindefeuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde und gehört zur Gemeindeverwaltung. Städte über 100.000 Einwohner haben grundsätzlich eine Abteilung Berufsfeuerwehr und zusätzlich Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr. Die Gemeinde regelt die Organisation und Gliederung der Feuerwehr durch eine Feuerwehrsatzung.

Feuerwehrkommandant
Herr Alexander Kolb
Fon: 0152/2476208

1. stv. Feuerwehrkommandant
Herr Peter Hoffmann

2. stv. Feuerwehrkommandant
Herr Marcel Raab

Finanzierung:

Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Gemeinde trägt auch die Kosten für die Ausbildung und den innerörtlichen Einsatz. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen für einen Einsatz Kostenersatz verlangen. Die Landkreise und das Land unterstützen die Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung.

Aufgaben der Gemeindefeuerwehr

Die Gemeindefeuerwehr muss nach § 2 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes (FwG)

  • bei Bränden und bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht worden sind (zum Beispiel Stürme, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche) Hilfe und
  • zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe leisten.

Die Gemeindefeuerwehr kann nach § 2 Abs. 2 FwG auch

  • bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und
  • mit Maßnahmen der Brandverhütung zum Beispiel Feuersicherheitsdienst betraut werden.