Freizeithütte (Hoher Markstein)
Nachdem das Wetter zum „Feschteln“ einlädt, wird auch die Freizeithütte „Hoher Markstein“ gerne zum Feiern genutzt.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Feldwege zur Freizeithütte nicht mit dem Pkw befahren werden dürfen. Hier ist eine Fahrgenehmigung auf dem Rathaus unter ordnungsamt@untereisesheim.de mit Angabe des Kfz-Kennzeichens zu beantragen.
Die Hütte ist ein öffentlicher Platz, welche nicht ausschließlich reserviert werden kann. Die Benutzung der Freizeitanlage ist nur bis Einbruch der Dunkelheit, max. bis 22.00 Uhr, zulässig.
Das Nächtigen auf dem Grundstück ist generell verboten. Jeder Benutzer ist für die Abfallbeseitigung selbst verantwortlich. Bitte denken Sie daran, dass auch Sie nicht gewillt wären, bei der Benutzung der Freizeitanlage erst den Müll der vorherigen „Feschtler“ zu beseitigen. Feuer darf nur für Grillzwecke in der dafür vorhandenen Feuerstelle gemacht werden. Zudem darf der Abfall nicht verbrannt werden. Vor Verlassen der Anlage ist das Feuer einschließlich der Glut vollständig zu löschen. Bei lang anhaltender Trockenheit und akuter Waldbrandgefahr ist offenes Feuer absolut verboten.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Benutzer haftet gegenüber der Gemeinde für jegliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstanden sind. Der Benutzer stellt die Gemeinde von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage stehen.
Weitere Informationen und die Fahrgenehmigung erhalten Sie unter Tel. 07132/9974-13 oder unter ordnungsamt@untereisesheim.de.
Wir bitten um Beachtung!


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