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in Untereisesheim

Rechtskräftige Bauleitpläne

„Schlossweinberg III", 5. Änderung

Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften

„Schlossweinberg III, 5. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Untereisesheim hat am 07.06.2021 in öffentlicher Sitzung den oben genannten Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem Abgrenzungsplan (mit Stand vom 10.02.2021) des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.05.2021 zu entnehmen.

Der Bebauungsplan „Schlossweinberg III, 5. Änderung“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bauamt der Gemeinde Untereisesheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 BauGB eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1-3 des Baugesetzbuchs bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplan und des Flächennutzungsplan, ein nach § 214 Abs. 2a beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Untereisesheim, den 08.06.2021

gez. Bernd Bordon
Bürgermeister

Abgrenzungsplan 10.02.2021

Bebauungsplan Schlossweinberg III, 5. Änderung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Schafbuckel II"

Der Bebauungsplan ist in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2019 als Satzung beschlossen worden. Am 05.07.2019 wurde dieser Beschluss im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht.

Untenstehend finden Sie alle Unterlagen zum Bebauungsplan.

Sollten Sie konkrete Fragen zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften haben, können Sie diese an bauamt(via)untereisesheim.de senden.

Weitere Bebauungspläne

Die weiteren Bebauungspläne der Gemeinde Untereisesheim liegen nicht in digitaler Form vor. Bei Fragen wende Sie sich bitte an bauamt@untereisesheim.de